Klarer Umfang
Ziel, Systeme, erlaubte Handlungen, Ergebnisse und Ausschlüsse werden vor Beginn schriftlich bestätigt.
Öffentliche Grundsätze für klare Zusammenarbeit; für jeden Auftrag ist das unterzeichnete Angebot maßgeblich.
Ziel, Systeme, erlaubte Handlungen, Ergebnisse und Ausschlüsse werden vor Beginn schriftlich bestätigt.
Die Organisation bleibt Eigentümerin von Domains, Konten, Lizenzen und Daten. IBCSC nutzt nur nötige, befristete Rechte.
Jede Partei benennt eine Kontaktperson und meldet Informationen, die Sicherheit, Planung oder Ergebnis beeinflussen.
Arbeit außerhalb des vereinbarten Umfangs erfordert eine neue Vereinbarung zu Auswirkung, Zeit und Budget.
Ergebnisse werden überprüfbar übergeben. Anmerkungen erfolgen innerhalb der vereinbarten Frist.
Zugänge werden entzogen, Daten vereinbarungsgemäß aufbewahrt oder gelöscht und offene Punkte dokumentiert.
IBCSC leistet technische und organisatorische Unterstützung. Die Dienste sind keine Rechtsberatung und ersetzen weder Anwalt noch DSB oder zuständige Behörde.